Informationen und Tipps rund ums Bafög

Anträge, Formulare, Wichtiges...

Für Schüler, Studenten und Auszubildende gibt es eine gute Nachricht: Seit dem 1. August 2020 gilt die neue BAföG-Reform. Die Gesetzesänderung führt dazu, dass mehr Menschen Anspruch auf Förderung und bereits Geförderte höhere Förderungsleistungen und Freibeträge erhalten. Wir schaffen den Überblick und erklären, welche neuen Vorteile sich aus den Änderungen ergeben.

 

Vorteile der BAföG-Reform

Höhere Förderungsleistungen

Von August 2019 bis August 2021 werden die neuen Änderungen in mehreren Schritten implementiert. Studierende, Schüler und Auszubildende, die eine Förderung erhalten, können sich somit jetzt schon über eine Erhöhung freuen, denn der BAföG-Höchstsatz liegt nun nicht mehr bei 735 Euro, sondern bei 853 Euro pro Monat. Ab August 2020 erhalten BAföG-Geförderte sogar einen monatlichen Betrag von 861 Euro. Auch die Bedarfssätze, die die durchschnittlichen Lebenshaltungskosten abdecken sollen, erhöhen sich insgesamt um 7 Prozent.

 

Höhere Freibeträge

In welcher Höhe das BAföG bewilligt wird, hängt unter anderem von dem eigenen Einkommen und dem der Eltern ab. Die stetig steigenden Einkommen und die gleichzeitig stetig steigenden Kosten der vergangenen Jahre haben bewirkt, dass immer mehr Familien knapp über den Anspruchsgrenzen lagen und deshalb die Ausbildungs- und Lebenshaltungskosten ihrer Kinder allein stemmen mussten. Um diese Familien zu entlasten, hebt der Bund nun die Einkommensfreibeträge bis 2021 schrittweise an – insgesamt um 16 Prozent. Damit erweitert sich der Kreis an Förderberechtigten. BAföG-Geförderte dürfen zudem mehr Vermögen besitzen, ohne dass ihr Anspruch auf Förderung entfällt. Während die Grenze für Freibeträge zuvor bei 7.500 Euro lag, dürfen Geförderte ab 2020 bis zu 8.200 Euro zurücklegen.

 

Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag

Seit 2015 müssen Studierende ihre Krankenkassenbeiträge in der Regel selbst zahlen, wenn sie nicht über ihre Eltern mitversichert sind. Zwar gab es bisher vom Bund schon einen Krankenversicherungszuschlag. Doch um Studierende besser zu unterstützen, erhöht er den Zuschlag auf 84 Euro. Auch der Pflegeversicherungszuschlag steigt von 15 auf 25 Euro. Außerdem bewilligte der Bund einen höheren Zuschlag für Studierende ab 30 Jahren, die über die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung versichert sind und dadurch höhere Kosten haben.

 

Neue Regelungen zur Rückzahlung des Darlehens

Ab dem 1. April 2020 steigt die monatliche Ratenhöhe für die Darlehensrückzahlung auf 130 Euro. Jedoch sind BAföG-Geförderte, die 77 Monatsraten getilgt haben, in der Regel endgültig schuldenfrei – unabhängig vom ursprünglichen Darlehensbetrag. Haben Sie wegen eines zu geringen Einkommens einen Antrag auf niedrigere Monatsraten eingereicht und hat der Bund Ihnen diesen bewilligt, sind auch Sie nach 77 Monaten schuldenfrei – selbst, wenn Sie weniger als die bisher erforderlichen 10.000 Euro zurückgezahlt haben.

Die Regelungen zur Rückzahlungsbegrenzung gelten ab September 2019. Für Studierende, die schon vorher BAföG mit Darlehen bezogen haben, gilt das alte Regelungssystem. Wer von den neuen Regelungen profitieren möchte, kann jedoch innerhalb von 6 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes in das neue Regelungssystem wechseln.

 

Antragsstellung

Abgabefristen

BAföG gibt es frühestens ab dem Monat der Antragstellung. Startet Ihr Universitätsstudium zum Beispiel am 1. Oktober, sollte Ihr BAföG-Antrag spätestens am 31. Oktober dem Amt vorliegen. Andernfalls erhalten Sie für den Monat keine Förderung. Studierende reichen Ihre Anträge in der Regel beim Studentenwerk ein. Für Schüler ist das entsprechende Bezirksamt für Ausbildungsförderung zuständig. Alternativ können Sie Ihren Antrag auch online einreichen.

BAföG-Bezieher müssen in der Regel jedes Jahr einen Folgeantrag stellen. Deshalb ist es ratsam, die Abgabefristen im Blick zu behalten.

Tipp: Reichen Sie Ihren Antrag frühzeitig ein - etwa drei Monate vor gewünschtem Förderungsbeginn. Dann ist der Andrang im BAföG-Amt geringer und Sie erhalten Ihr Geld höchstwahrscheinlich pünktlich.

Auswahl wichtiger Unterlagen für den Erstantrag

  • Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses
  • Kopie des Mietvertrages oder der Meldebescheinigung, wenn Sie nicht mehr bei den Eltern wohnen
  • Bescheinigung der Kranken- und Pflegeversicherung inkl. Beitragshöhe, falls Sie nicht familienversichert sind
  • Einkommensteuerbescheide der Eltern
  • Nachweise über Kontostände und eigenes Vermögen (auch Kfz oder Motorrad)
  • Nachweis über Ihr Einkommen im Bewilligungszeitraum
  • Schul- oder Studienbescheinigung von Geschwistern
  • Immatrikulations-/Schulbescheinigung
  • Vollständiger Lebenslauf
 

Tipps und Tricks zur Ausbildungsförderung

Antrag auf Fristverlängerung

Wer seine BAföG-Anträge vollständig, korrekt und fristgerecht einreicht, erhöht seine Chance auf Zahlungen zum Semesterbeginn. Gelingt es Ihnen trotz aller Bemühungen nicht, Ihre Unterlagen vor Fristende einzureichen, bitten Sie Ihr BAföG-Amt schriftlich um eine Fristverlängerung. Nachrücker sollten den Antrag im Monat des Studienbeginns stellen, auch wenn noch nicht alle Unterlagen und Informationen vorliegen. Die fehlenden Angaben müssen nachgereicht werden, sobald sie vorliegen.

Wenn Sie mehr vom BAföG erwartet haben

Ihr Förderbetrag erscheint Ihnen zu niedrig oder Ihr BAföG-Antrag wurde unerwartet abgelehnt. Gegen die Entscheidung können Sie innerhalb eines Monats Einspruch einlegen – sowohl schriftlich als auch elektronisch. Begründen Sie ganz konkret, warum Sie Widerspruch einlegen, und bitten Sie um eine erneute Prüfung. Waren Sie zum Beispiel aufgrund eines Unfalls im Krankenhaus und konnten daher die Widerspruchsfrist nicht einhalten, besteht die Möglichkeit, den Widerspruch auch nach Ablauf der Frist einzureichen. Reichen Sie hierzu innerhalb von 14 Tagen nach Entlassung aus dem Krankenhaus Ihren Widerspruch mitsamt Wiedereinsetzungsantrag und Nachweis über den Krankenhausaufenthalt ein.

Weitere Fördermöglichkeiten und Zuschüsse

  • Stipendien
  • Bildungskredit
  • Wohngeld
  • Studienkredite (zum Beispiel der KfW-Studienkredit)
 

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