Vorteile der BAföG-Reform
Höhere Förderungsleistungen
Von August 2019 bis August 2021 werden die neuen Änderungen in mehreren Schritten implementiert. Studierende, Schüler und Auszubildende, die eine Förderung erhalten, können sich somit jetzt schon über eine Erhöhung freuen, denn der BAföG-Höchstsatz liegt nun nicht mehr bei 735 Euro, sondern bei 853 Euro pro Monat. Ab August 2020 erhalten BAföG-Geförderte sogar einen monatlichen Betrag von 861 Euro. Auch die Bedarfssätze, die die durchschnittlichen Lebenshaltungskosten abdecken sollen, erhöhen sich insgesamt um 7 Prozent.
Höhere Freibeträge
In welcher Höhe das BAföG bewilligt wird, hängt unter anderem von dem eigenen Einkommen und dem der Eltern ab. Die stetig steigenden Einkommen und die gleichzeitig stetig steigenden Kosten der vergangenen Jahre haben bewirkt, dass immer mehr Familien knapp über den Anspruchsgrenzen lagen und deshalb die Ausbildungs- und Lebenshaltungskosten ihrer Kinder allein stemmen mussten. Um diese Familien zu entlasten, hebt der Bund nun die Einkommensfreibeträge bis 2021 schrittweise an – insgesamt um 16 Prozent. Damit erweitert sich der Kreis an Förderberechtigten. BAföG-Geförderte dürfen zudem mehr Vermögen besitzen, ohne dass ihr Anspruch auf Förderung entfällt. Während die Grenze für Freibeträge zuvor bei 7.500 Euro lag, dürfen Geförderte ab 2020 bis zu 8.200 Euro zurücklegen.
Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag
Seit 2015 müssen Studierende ihre Krankenkassenbeiträge in der Regel selbst zahlen, wenn sie nicht über ihre Eltern mitversichert sind. Zwar gab es bisher vom Bund schon einen Krankenversicherungszuschlag. Doch um Studierende besser zu unterstützen, erhöht er den Zuschlag auf 84 Euro. Auch der Pflegeversicherungszuschlag steigt von 15 auf 25 Euro. Außerdem bewilligte der Bund einen höheren Zuschlag für Studierende ab 30 Jahren, die über die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung versichert sind und dadurch höhere Kosten haben.
Neue Regelungen zur Rückzahlung des Darlehens
Ab dem 1. April 2020 steigt die monatliche Ratenhöhe für die Darlehensrückzahlung auf 130 Euro. Jedoch sind BAföG-Geförderte, die 77 Monatsraten getilgt haben, in der Regel endgültig schuldenfrei – unabhängig vom ursprünglichen Darlehensbetrag. Haben Sie wegen eines zu geringen Einkommens einen Antrag auf niedrigere Monatsraten eingereicht und hat der Bund Ihnen diesen bewilligt, sind auch Sie nach 77 Monaten schuldenfrei – selbst, wenn Sie weniger als die bisher erforderlichen 10.000 Euro zurückgezahlt haben.
Die Regelungen zur Rückzahlungsbegrenzung gelten ab September 2019. Für Studierende, die schon vorher BAföG mit Darlehen bezogen haben, gilt das alte Regelungssystem. Wer von den neuen Regelungen profitieren möchte, kann jedoch innerhalb von 6 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes in das neue Regelungssystem wechseln.