Einlagensicherung und Institutsschutz beim Bankhaus RSA eG

Gute Nachricht für unsere Kunden

Ihre ersparten Einlagen sind beim Bankhaus RSA eG über die gesetzliche Einlagensicherung hinaus geschützt:

Die Sicherheitseinrichtung der genossenschaftlichen FinanzGruppe ist das weltweit älteste Sicherungssystem für Banken. Dieses ausschließlich privat finanzierte System hat seit über 80 Jahren sichergestellt, dass keine angeschlossene Bank von einer Insolvenz betroffen war, oder dass ein Kunde entschädigt werden musste. 

Das Bankhaus RSA eG als Teil der genossenschaftlichen FinanzGruppe ist selbstverständlich dieser Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) angeschlossen, um das bisherige hohe Schutzniveau für unsere Kunden und deren Einlagen zu gewährleisten. Hauptaufgabe der BVR-Sicherungseinrichtung besteht darin, angeschlossene Institute vor drohenden oder bestehenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu bewahren oder diese zu beheben, sodass Insolvenzen verhindert werden. Befindet sich eine Bank in wirtschaftlichen Schwierigkeiten und kann diese nicht aus eigener Kraft bewältigen, wird die Bank durch das Sicherungssystem gestützt und so gestellt, dass sie sämtliche Verpflichtungen in vollem Umfang erfüllen kann.

Die Vorteile der BVR-Sicherungseinrichtung:

  • Kundeneinlagen in guten Händen: Bewährter Schutz seit über 80 Jahren
  • Einlagen von Privat- und Firmenkunden sind gleichermaßen über die gesetzliche Einlagensicherung hinaus geschützt
  • Einlagen wie Spareinlagen, Sparbücher, Sparbriefe, Termineinlagen, Festgelder, Sichteinlagen sowie hauseigene Inhaber- und Namensschuldverschreibungen sind durch unsere Sicherheitseinrichtung geschützt.

Ab dem 3. Juli 2015 wird eine neue EU-Richtlinie zur Harmonisierung der Einlagensicherungssysteme aller Kreditinstitute in Europa auf nationaler Ebene umgesetzt. Mit Umsetzung dieser Richtlinie wird unseren Kunden eine gesetzliche Einlagensicherung in Höhe von bis zu 100.000 Euro – zusätzlich zu dem bisherigen Schutz der BVR-Sicherheitseinrichtung – garantiert.

In der genossenschaftlichen Bankengruppe gewährleistet die BVR-Institutssicherungs GmbH den gesetzlichen Auftrag, im Falle einer Bankinsolvenz, die gesetzliche Entschädigung vorzunehmen.

Im Rahmen der gesetzlichen Pflichten müssen wir unseren Kunden den sogenannten „Informationsbogen für Einleger“ zur Verfügung stellen. Dieser dient rein zur Information über die seit 03.07.2015 bestehende gesetzliche Einlagensicherung.

Wir bauen zusammen mit dem Bundesverband der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) auf ein duales System: die bewährte Sicherungseinrichtung des BVR und nun zusätzlich die gesetzliche Einlagensicherung durch die BVR Institutssicherungs GmbH. Durch diese beiden Einrichtungen kann die genossenschaftliche FinanzGruppe und das Bankhaus RSA eG auf ein hohes Maß an Stabilität und Sicherheit für unsere Kunden zurückgreifen.