- Geld zwischenparken, Zinsen sichern
- Flexibel bleiben, kurzfristig verfügen
- Fairer Zinssatz, ab dem ersten Euro
Kündigungsgeld
Die clevere Ergänzung zum Girokonto
Gönnen Sie sich mit unserem Produkt Kündigungsgeld die maximale Freiheit bei der Geldanlage: Sie zahlen ein, wann und wie viel Sie möchten. Sie verfügen darüber, wie es Ihnen passt – Sie halten lediglich die entsprechende Kündigungsfrist (je nach Produkt 35, 135 bzw. 335 Tage) ein.
Kündigungsgeld im Überblick
Ihre Vorteile mit dem Kündigungsgeld, ab dem ersten Euro
- Sie kassieren feste Zinsen auf Ihr angespartes Guthaben.
- Sie setzen auf eine sichere Anlage, gehen kein Kursrisiko ein
- Sie können Ihr Kündigungsgeld nach Freischaltung jederzeit online einsehen.
Flexibel bleiben
Mit dem RSA Cash bleiben Sie flexibel. Sie können täglich über Ihr gesamtes Geld verfügen. Sie entscheiden, wann und in welcher Höhe Ihr Erspartes auf das von Ihnen bestimmte Referenzkonto überwiesen wird.
Kündigungsgelder im Überblick
Bleiben Sie flexibel!
RSA Cash 35
Mit dem RSA Cash 35 können Sie mit einer Kündigungsfrist von 35 Tagen über Ihr gesamtes Geld verfügen.
RSA Cash 135
Mit dem RSA Cash 135 können Sie mit einer Kündigungsfrist von 135 Tagen über Ihr gesamtes Geld verfügen.
RSA Cash 335
Mit dem RSA Cash 335 können Sie mit einer Kündigungsfrist von 335 Tagen über Ihr gesamtes Geld verfügen.
Konditionen
Produkteckdaten
Mindestanlagebetrag | ab 25 T€ |
Zinsbindungsart | variabel |
Währung | Euro |
Konditionen
RSA Cash 35 | RSA Cash 135 | RSA Cash 335 | |
ab 25 T€ |
1,00 % p.a. | 1,25 % p.a. |
|
ab 100 T€ | 1,25 % p.a. | 1,50 % p.a. | 2,00 % p.a. |
ab 500 T€ | 1,75 % p.a. | 2,00 % p.a. | 2,25 % p.a. |
Berechnen Sie Ihre Zinsen
Angebot freibleibend.
Häufige Fragen zum Kündigungsgeld
Sie können nach einer Kündigungsfrist von 35, 135 bzw. 335 Tagen (je nach Produkt) über Ihr gesamtes Erspartes verfügen und beliebige Beträge auf das von Ihnen angegebene Referenzkonto überweisen. Bargeld abheben können Sie nicht, da das Kündigungsgeld kein Girokonto ist.
Sie können Beträge ab EUR 25.000 € als Kündigungsgeld anlegen. Eine Begrenzung nach oben gibt es nicht.
Ihre Zinsen erhalten Sie monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich. Wann die Zinsgutschrift erfolgt, steht in Ihren Unterlagen. Oder Sie fragen Ihren Berater.
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Bankhaus RSA eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.
Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.
Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihr Bankhaus RSA eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.