Worum geht es bei der Sanierung des Bankhauses RSA?
Das Bankhaus RSA ist 2025 in eine wirtschaftlich schwierige Situation geraten. Die Sicherungseinrichtung der genossenschaftlichen Finanzgruppe musste eingreifen, um die Stabilität der Bank zu sichern. Eine Sanierung der Bank ist daher unausweichlich. Unabhängige Analysen haben gezeigt, dass unter realistischen Annahmen keine dauerhaft tragfähige, eigenständige Zukunftsperspektive für das Bankhaus RSA darstellbar ist, insbesondere aufgrund hoher Konzentrationsrisiken, struktureller Ertragsschwäche und unzureichender Eigenmittelentwicklung. Deshalb hat der Aufsichtsrat einstimmig entschieden, Gespräche über eine mögliche Fusion mit der meine Volksbank Raiffeisenbank eG in Rosenheim aufzunehmen.
Ist die Bank insolvent?
Nein. Der Geschäftsbetrieb läuft vorerst stabil weiter. Zahlungsverkehr, Einlagen und Kundenbetreuung sind uneingeschränkt gewährleistet.
Ist die Fusion bereits beschlossen?
Nein. Beschlossen wurde ausschließlich die Aufnahme von Gesprächen. Eine mögliche Fusion wird im Rahmen eines geordneten Verfahrens geprüft. Die Entscheidung liegt bei den zuständigen Gremien und der Generalversammlung, die am 17. Juni 2026 zusammenkommen wird und ebenso bei der Vertreterversammlung der meine Volksbank Raiffeisenbank am 23. Juni 2026.
Warum werden die Gespräche jetzt geführt?
Die Analysen, die dem Aufsichtsrat vorgelegt wurden, zeigen, dass unter realistischen Annahmen keine dauerhaft tragfähige, eigenständige Zukunftsperspektive für das Bankhaus RSA darstellbar ist. Aktuell kann noch sichergestellt werden, dass es auch in Zukunft ein genossenschaftliches Bankgeschäft für die Region gibt. Die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs über das Jahr 2026 hinaus ist ohne strukturelle Lösung äußerst unsicher.
Im Rahmen eines unabhängig erstellten Sanierungskonzepts wurden Wege aus der Krise vorgestellt und bewertet. Der Aufsichtsrat hat auf dieser Grundlage im Februar einstimmig entschieden, Gespräche über eine Fusion mit der meine Volksbank Raiffeisenbank eG aufzunehmen. Im Rahmen von vier Dialogveranstaltungen wurde allen Mitgliedern die Gelegenheit geboten, sich aus erster Hand über die Lage zu informieren. Rund 500 Mitglieder haben diese Gelegenheit genutzt.
Worauf basieren die Analysen?
Die Bewertungen stützen sich auf geprüfte Bankdaten – insbesondere testierte Abschlüsse, aufsichtsrechtliche Meldungen und interne Steuerungsinformationen. Es handelt sich nicht um externe Schätzungen, sondern um strategische Auswertungen auf Basis der verlässlichen, wirtschaftlichen Datengrundlage des Bankhauses RSA, ergänzt um umfangreiche Szenario-Rechnungen zur eigenständigen Fortführung sowie zur Bewertung strategischer Optionen.
Warum gerade die meine Volksbank Raiffeisenbank eG?
Zahlreiche Optionen wurden anhand klar definierter Kriterien geprüft – unter anderem Kapitalstärke, Risikotragfähigkeit, organisatorische Leistungsfähigkeit und Integrationsfähigkeit sowie strategische Passung, Regionalität und Managementkapazität. Insgesamt wurden 25 Institute betrachtet, von denen sechs vertieft geprüft wurden. Das Ergebnis ist eindeutig: Unter den geprüften Optionen erfüllt ausschließlich die meine Volksbank Raiffeisenbank eG alle relevanten Anforderungen. Deshalb werden die Gespräche mit diesem Institut geführt – auch auf Basis der bereits in der Praxis bewährten Zusammenarbeit.
Was bedeutet das für Kunden?
Für unsere Kunden ändert sich aktuell nichts. Alle Bankleistungen stehen uneingeschränkt zur Verfügung. Auch in Zukunft werden die Filialen an den Kernstandorte samt Geldautomaten für unsere Kunden zur Verfügung stehen, wie auch die bekannten Kundenberater vor Ort. Darüber hinaus profitieren Kunden perspektivisch von einem erweiterten Leistungsangebot, schnelleren Entscheidungsprozessen sowie einer höheren Investitions- und Innovationskraft.
Wie sind Kundeneinlagen bei Genossenschaftsbanken geschützt?
Genossenschaftsbanken sind in der Institutssicherung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) organisiert. Dieses System wirkt präventiv, stabilisiert Institute bei Bedarf frühzeitig und soll eine Insolvenz vermeiden. Seit Bestehen der Institutssicherung hat kein Kunde einer angeschlossenen Genossenschaftsbank einen Verlust seiner Einlagen erlitten.
Was bedeutet das für Mitarbeitende?
Kurzfristig ändert sich nichts. Es ist das Ziel, die Arbeitsplätze der derzeit rund 119 Mitarbeitenden langfristig zu sichern um eine langfristige Stabilität und verlässliche Perspektiven zu schaffen. Qualifikation und Erfahrung unserer Mitarbeitenden sind gefragt – auch in einem größeren Kontext. Im Rahmen der Fusion soll die RSA als eigenständige Vertriebseinheit in das neue Bankhaus integriert werden. So kann auch bei Kapazitätsengpässen für mehr Entlastung gesorgt werden. Eine größere Bank bietet mehr Möglichkeiten insbesondere im Hinblick auf Spezialisierung, Entwicklungsmöglichkeiten und Entlastung im Arbeitsalltag.
Wie geht es jetzt weiter?
Der Aufsichtsrat hat den Vorstand damit beauftragt, Gespräche über die Details einer möglichen Fusion zu führen. Über den Fortgang dieser Gespräche wird transparent informiert durch regelmäßige Mitgliederschreiben und Informationsveranstaltungen. Parallel laufen Abstimmungen in den Gremien, die Vorbereitung der Vertragswerke sowie weitere Informationsformate für Mitglieder und Mitarbeiter. Eine mögliche Entscheidung wird in einem geregelten Verfahren getroffen und bedarf der Zustimmung der zuständigen Gremien, inklusive einer finalen Entscheidung in der Generalversammlung am 17. Juni 2026 (bzw. am 23. Juni bei der Vertreterversammlung der meine Volksbank Raiffeisenbank eG)
Was geschieht, wenn die Gesellschafterversammlung einer Fusion nicht zustimmt?
Die konkreten Folgen sind noch nicht hundertprozentig vorhersehbar. Sicher ist: Ohne eine Fusion mit einem stärkeren Partner wird die Bank in einem Jahr voraussichtlich nicht mehr in der heutigen Form existieren.
Die bestehende Kooperationsstruktur mit Rosenheim würde sehr wahrscheinlich beendet. Damit würde die aktuelle personelle und organisatorische Unterstützung nicht fortgeführt. Die angespannte Personalsituation würde sich durch zusätzliche Abwanderung von Fachkräften weiter verschärfen.
Die Bank würde dadurch operational handlungsunfähig und könnte viele aufsichtsrechtlich erforderliche Aufgaben nicht mehr ausführen. Die Unterstützung durch die Sicherungseinrichtung ist an klare Bedingungen geknüpft. Ohne tragfähige Zukunftsperspektive kann diese Grundlage entfallen – mit erheblichen Auswirkungen auf die finanziellen Handlungsmöglichkeiten der Bank.
Gleichzeitig würde sich der Druck auf Kapital, Risikotragfähigkeit und Geschäftsmodell weiter drastisch erhöhen. Zudem wären deutliche Einschränkungen im operativen Geschäft wahrscheinlich, insbesondere in der Kreditvergabe.
Die Aufsicht würde die Situation eng begleiten und bei Bedarf eingreifen. Möglich ist die Einsetzung eines Sonderbeauftragten durch die BaFin (§ 45c KWG) mit weitreichenden Eingriffsrechten – de facto in einer Rolle, die in ihrer Wirkung einem „Insolvenzverwalter“ nahekommt.
Für die Region hätte das spürbare Folgen: weniger Finanzierungskraft vor Ort, Verlust von Entscheidungskompetenz, eingeschränkte kommunale Gestaltungsmöglichkeiten sowie ein Rückgang von Arbeitsplätzen und Wertschöpfung.