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Generalversammlung 2025
Rechtmehring, 13. November 2025
Bankhaus RSA eG: Jahresabschluss 2024 festgestellt – Sanierungsprozess wird konsequent fortgeführt
Das Bankhaus RSA eG hat im Rahmen seiner ordentlichen Generalversammlung den Jahresabschluss 2024 vorgestellt und die Mitglieder umfassend über die wirtschaftliche Lage sowie den Stand des Sanierungsprozesses informiert. Der Jahresabschluss 2024 wurde ordnungsgemäß und unabhängig geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Er bildet – entsprechend den gesetzlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorgaben – die im Geschäftsjahr eingetretenen wirtschaftlichen Entwicklungen und Risiken vollständig ab. Der im September 2025 geschlossene Sanierungsvertrag mit der Sicherungseinrichtung des BVR schafft dabei den aufsichtsrechtlichen Rahmen, innerhalb dessen der Abschluss auf Basis der nun vorliegenden Erkenntnisse und aktualisierten Bewertungen erstellt wurde.
Ursachen klar benannt
Im Bericht des Vorstandes wurde die wirtschaftliche Entwicklung der vergangenen fünf Jahre ausführlich erläutert. In diesem Zeitraum war das Bankhaus RSA durch mehrere strukturelle und externe Faktoren geprägt:
- ein weit überdurchschnittliches Kreditwachstum,
- eine rückläufige Eigenkapitalquote,
- Risikoakkumulationen in einzelnen Marktsegmenten,
- zunehmende regulatorische Anforderungen,
- sowie eine deutliche Verschlechterung der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen.
„Diese Kombination hat das Institut über einen längeren Zeitraum hinweg belastet und die Risikotragfähigkeit sichtbar eingeschränkt“, erklärte Vorstand Mark Mühlberger. „Im Geschäftsjahr 2024 haben sich einzelne Risiken endgültig materialisiert und mussten vollständig berücksichtigt werden.“
Zu den wesentlichen Treibern dererhöhten Risikovorsorge im Jahresabschluss 2024 zählen:
- geänderte wirtschaftliche Verhältnisse einzelner Kreditnehmer,
- aktualisierte Wertgutachten, die neue Erkenntnisse lieferten,
- teilweise ausgebliebene Rückführungen bedeutender Kreditengagements,
- sowie strengere Bewertungsanforderungen im Sanierungsfall.
Der Jahresabschluss bildet diese Entwicklungen sachgerecht nach den geltenden gesetzlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorgaben ab.
Stabilisierende Unterstützung durch die Sicherungseinrichtung
Ohne die im Sanierungsvertrag vereinbarten Stützungsmaßnahmen wäre das gesetzlich erforderliche Mindesteigenkapital deutlich unterschritten worden. Die Unterstützung der Sicherungseinrichtung stellt die Fortführung des Instituts sicher und gewährleistet den uneingeschränkten Schutz der Kundeneinlagen.
„Das Ergebnis 2024 schafft die notwendige Klarheit über die Ausgangslage unseres Hauses und bildet die Grundlage für die nun laufende Sanierungsphase“, so Mühlberger.
Vorstand Klaus Hatzel ergänzte: „Wir haben die erforderlichen Schritte eingeleitet, um die Stabilität des Bankhauses nachhaltig zu stärken. Jetzt kommt es darauf an, die Sanierungsmaßnahmen verlässlich umzusetzen und strukturelle Verbesserungen konsequent voranzutreiben.“
Sanierung: Fokus auf Stabilität, Transparenz und Zukunftsfähigkeit der regionalen Bankversorgung
Der Sanierungsvertrag verpflichtet das Bankhaus RSA zur Erstellung eines umfassenden Sanierungskonzepts. Dieses Konzept soll – ergebnisoffen – darstellen, in welcher Form die nachhaltige Zukunftsfähigkeit der genossenschaftlichen Bankversorgung in der Region sichergestellt werden kann.
Zu den Schwerpunkten gehören:
- Stärkung der Eigenkapitalbasis,
- Abbau von Kreditrisiken,
- Verbesserung organisatorischer und ertragswirtschaftlicher Strukturen,
- sowie eine tragfähige strategische Ausrichtung für die kommenden Jahre.
Das Sanierungskonzept wird bis Frühjahr 2026 erarbeitet und anschließend mit den zuständigen Stellen abgestimmt.
„Zentral ist, ein tragfähiges Zukunftsmodell zu entwickeln, das die regionale Finanzversorgung nachhaltig sichert“, betonte Hatzel.
Schutz der Einlagen vollständig gewährleistet
Die Kundeneinlagen und Geschäftsguthaben bleiben durch die Institutssicherung der genossenschaftlichen FinanzGruppe uneingeschränkt geschützt.
Seit Bestehen dieser Solidargemeinschaft hat noch nie ein Mitglied einer Volksbank oder Raiffeisenbank einen Verlust seiner Einlagen erlitten.
Deutliche Bestätigung des Aufsichtsrats – Wertschätzung der Mitarbeitenden
Die Generalversammlung hat die Aufsichtsratsmitglieder Augustin Seidinger und Alfred Vital mit klarer Mehrheit im Amt bestätigt. Der Vorstand würdigte die
langjährige Erfahrung, die Verlässlichkeit und das Engagement beider Mandatsträger, die in einer herausfordernden Phase wichtige Stabilitätsimpulse setzen und den Sanierungsprozess konstruktiv begleiten.
Zugleich dankte der Vorstand den Mitarbeitenden ausdrücklich. Trotz zusätzlicher Prüfungs- und Berichtspflichten sowie einer intensiv geführten öffentlichen Diskussion haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Geschäftsbetrieb jederzeit verlässlich sichergestellt und maßgeblich zum geordneten Ablauf der Generalversammlung beigetragen. Ihre Professionalität bleibt eine tragende Säule des Sanierungsprozesses.
Die Generalversammlung hat darüber hinaus den Beitritt des Bankhauses RSA eG zu einem weiteren genossenschaftlichen Prüfungsverband beschlossen. Die gesetzliche Prüfungszuständigkeit des Genossenschaftsverbands Bayern (GVB) bleibt dabei unverändert bestehen, wie es das Genossenschaftsgesetz in diesen Fällen vorsieht. Der Vorstand wertet den Beitritt daher als ergänzende Ressource innerhalb der genossenschaftlichen Strukturen – nicht als Entscheidung über Zuständigkeiten oder Bewertungen der bisherigen Prüfungsleistungen.
Ausblick
Das Bankhaus RSA setzt die im Sanierungsvertrag vereinbarten Maßnahmen geordnet und planmäßig fort. Die Erstellung des Sanierungskonzepts hat höchste Priorität. Erst auf dieser Grundlage wird über die weitere Ausrichtung des Hauses entschieden.
„Wir arbeiten entschlossen daran, das Vertrauen unserer Mitglieder, Kunden und Partner zu stärken“, sagte Mühlberger abschließend.
„Die Sanierung ist eine anspruchsvolle, aber notwendige Aufgabe – und wir stellen uns ihr mit voller Verantwortung.“