Zum OnlineBanking
Frau sitzt mit Laptop auf der Terasse

Aktuelle Hinweise zu gesetzlichen Änderungen

  • neue gesetzliche Vorgaben der Europäischen Union zur Abwicklung von Überweisungen in Euro
  • Anpassungen der Kundenbedingungen
  • Preisänderungen ergeben sich für Sie nicht

Sehr geehrte Kundinnen, sehr geehrte Kunden,

wir entwickeln unsere Dienstleistungen stetig weiter und passen sie regelmäßig an die sich ändernden Marktbedingungen an. Daraus ergeben sich für Sie bestimmte Änderungen, die sie jederzeit bei uns einsehen können.

Diese Änderungen werden am 5. Oktober 2025 wirksam.

Hintergrund der Änderungen sind neue gesetzliche Vorgaben der Europäischen Union zur Abwicklung von „Standard“-Überweisungen in Euro und Echtzeitüberweisungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Zudem passen wir weitere Dienstleistungen im Zahlungsverkehr und damit verbundene Kundenbedingungen an. Preisänderungen ergeben sich nicht.

Überblick zu den Änderungen

Die Änderungen betreffen die folgenden Regelungen:

  • die Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr: Die Regelungen für „Standard“-Überweisungen in Euro und für Echtzeitüberweisungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) werden angepasst und vereinheitlicht.
  • Aufgrund neuer gesetzlicher Rahmenbedingungen muss vor der Autorisierung (Freigabe) von Überweisungen eine Empfängerüberprüfung (sog. Verification of Payee, VOP) durchgeführt werden. Diese soll der Verbesserung der Sicherheit dienen.
  • die Sonderbedingungen für die girocard (Debitkarte): Wir passen die Regelungen für die girocard (Debitkarte) aufgrund neuer Einsatzmöglichkeiten und aktueller Entwicklungen zur weiteren Digitalisierung an.
  • die Sonderbedingungen für das OnlineBanking: Wir erweitern die Darstellung der mittels OnlineBanking nutzbaren Auftragsarten insbesondere bei der Nutzung von Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdiensten.
  • Preis- und Leistungsverzeichnis: Im Wesentlichen werden Änderungen in Verbindung mit den Anpassungen im Überweisungsverkehr vorgenommen. Aufgrund höchstrichterlicher Rechtsprechung erfolgt eine Konkretisierung im Hinblick auf die Entgeltberechnung bei einer Ersatzkartenbestellung.

Haben Sie Fragen?

Die untenstehenden Datein erläutern Ihnen ausführlich welche Änderungen am 05. Oktober 2025 in Kraft treten.

Wenn Sie weitere Informationen benötigen, dann sprechen Sie uns gern an.  

Herzliche Grüße

Ihr Bankhaus RSA eG

 

Weiterführende Kundeninformationen

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Anbei erhalten Sie ausführliche Informationen zu den bevorstehenden AGB - Änderung welche am 05. Oktober 2025 in Kraft treten.

Betroffene Sonderbedingungen zum Download