Zum OnlineBanking
Frau sitzt mit Laptop auf der Terasse

Zusammenarbeit mit der SCHUFA Holding AG

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dieser Hinweisseite möchten wir Sie über unsere zukünftige Zusammenarbeit mit der SCHUFA Holding AG informieren.

Wir sind gesetzlich zu einer Risikoprüfung bei Neuabschluss von Verträgen (zum Beispiel Verbraucherkredite, Debit Konten und Kreditkarten) ebenso wie bei laufenden Verträgen verpflichtet. Diese Pflicht ergibt sich unter anderem aus dem Kreditwesengesetz (KWG) und dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Konkret bedeutet dies, dass wir die Kreditwürdigkeit unserer Kundinnen und Kunden zum Beispiel bei der Gewährung von jedem Kredit prüfen müssen. Darüber hinaus sind wir verpflichtet, die Kreditwürdigkeitsprüfung auch bei Hypotheken, Dispositionskrediten und anderen Geschäften mit Zahlungsausfallrisiken durchzuführen.  

Bonitätsauskünfte zur Kreditwürdigkeitsprüfung

Zu diesem Zweck beziehen wir zukünftig Bonitätsinformationen von der SCHUFA auf Basis eines berechtigten Interesses im Sinne von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f) DSGVO.

Ein berechtigtes Interesse besteht zum Beispiel dann, wenn Unternehmen einen Kredit oder eine Vorausleistung gewähren. Insbesondere besteht es dann, wenn für Unternehmen das Risiko für einen Zahlungsausfall existiert, weil zum Beispiel ein zur Verfügung gestellter Kredit nicht zurückbezahlt wird. Ebenso besteht ein berechtigtes Interesse am Erhalt von Bonitätsinformationen der SCHUFA bei laufenden Verträgen mit kreditorischem Risiko, zum Beispiel bei Ratenkrediten. Die von der SCHUFA erhaltenen Auskünfte berücksichtigen wir als einen Faktor von vielen bei der Prüfung der Kreditwürdigkeit. Die Ergebnisse dieser Prüfung fließen in die Entscheidung über die Kreditvergabe oder auch in die Festlegung der Konditionen ein.

Über die SCHUFA

SCHUFA steht für „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“. Seit fast 100 Jahren unterstützt die SCHUFA Privatpersonen und Unternehmen dabei, miteinander vertrauensvolle Geschäftsbeziehungen einzugehen. Die Bonitätsinformationen der SCHUFA ermöglichen Verbraucherinnen und Verbrauchern schnelle und unkomplizierte Vertragsabschlüsse. Gleichermaßen werden die Risiken von Zahlungsausfällen für Unternehmen reduziert.

Die SCHUFA speichert bonitätsrelevante Informationen zu 68 Mio. Personen in Deutschland. Zu über 90 Prozent der Personen liegen der SCHUFA ausschließlich Informationen zu (laufenden) Verträgen, wie z. B. Girokonten mit Dispositionskredit, Kreditkarten, Krediten und Leasingverträgen. Zu weniger als 10 Prozent der Personen liegen Zahlungsstörungen vor. Das sind Informationen darüber, dass Zahlungen auch nach mehrfacher Mahnung nicht geleistet wurden oder Informationen aus den öffentlichen Schuldnerverzeichnissen der zentralen Vollstreckungsgerichte sowie den Insolvenzbekanntmachungen.

Für Sie bringt die SCHUFA folgende Vorteile:

Schnelle und unkomplizierte Vertragsabschlüsse

Die Abfrage von Bonitätsinformationen bei der SCHUFA unterstützt Sie dabei, das gewünschte Geschäft abzuschließen.

Bessere Konditionen für Sie

Eine gute und lange SCHUFA-Historie kann dazu führen, dass Sie von günstigeren Zinsen und besseren Vertragsbedingungen profitieren – zum Beispiel bei Krediten oder Ratenzahlungen.

Zusätzlicher Schutz vor Identitätsdiebstahl

Die SCHUFA unterstützt Unternehmen dabei, die Identität ihrer Kunden zu prüfen, um sicherzustellen, dass die Person auch die ist, für die sie sich ausgibt. Damit trägt die SCHUFA auch dazu bei, Identitätsdiebstahl zu verhindern und kann so Verbraucher vor Schaden bewahren.

Datenübermittlung an die SCHUFA

Im Rahmen der Zusammenarbeit mit der SCHUFA sind wir unter anderem verpflichtet, Informationen über bestehende Geschäftsbeziehungen sowie über das Zustandekommen und die Beendigung von Verträgen an die SCHUFA zu übermitteln. Die Datenübermittlung erfolgt auf Grundlage der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen (DSGVO, BDSG). Detaillierte Information dazu finden Sie im beigelegten Schufa Informationsblatt beziehungsweise unter schufa.de/datenschutz.