Hier finden Sie folgende Angaben:
- Beschwerdemanagement-Grundsätze der Bankhaus RSA eG
- Ombundsmannverfahren der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken
- Ombudsstelle für Investmentfonds
- Schlichtungsstellen für Versicherungen
Hier finden Sie folgende Angaben:
I. Vorwort
Die Zufriedenheit unserer Kunden steht für uns an erster Stelle. Es ist uns wichtig, Ihnen die Möglichkeit zu geben, Kritik zu äußern. Wir haben daher eine Beschwerdestelle eingerichtet und Maßnahmen für das Beschwerdemanagement vorgesehen. Ziel unseres Beschwerdemanagements ist es, die angemessene und zeitnahe Bearbeitung von Kundenbeschwerden sicherzustellen. Eingegangene Beschwerden werden ausgewertet, um wiederkehrende Fehler oder Probleme zu beheben. Damit wollen wir die Zufriedenheit unserer Kunden und eine langfristige Kundenbindung sicherstellen.
Alle Kunden und potentielle Kunden (z. B. Einzelpersonen, Organisationen oder Unternehmen), die von den Aktivitäten der Bankhaus RSA eG berührt werden, können Beschwerde einlegen.
Für die Bearbeitung von Beschwerden verantwortlich ist die Beschwerdestelle der Bankhaus RSA eG. Beschwerden können sowohl elektronisch als auch schriftlich bzw. mündlich an uns gerichtet werden.
Elektronisch übermittelte Beschwerden senden Sie bitte an folgende E-Mail-Adresse: beschwerde@bankhaus-rsa.de
Schriftliche Beschwerden richten Sie bitte an folgende Adresse:
Bankhaus RSA eG
Beschwerdemanagement
Hauptstr. 8
83562 Rechtmehring
Mündliche Beschwerden richten Sie bitte direkt an die Beschwerdestelle der Bankhaus RSA eG.
Für die Bearbeitung der Beschwerde benötigen wir die folgenden Angaben:
Nach Eingang der Beschwerde erstellt unsere Beschwerdestelle ein Bestätigungsschreiben über den Eingang der Beschwerde und sendet/mailt dieses dem Beschwerdeführer zu. Kann die Beschwerde fallabschließend innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bearbeitet werden, so erhält der Beschwerdeführer an Stelle der Eingangsbestätigung unsere Antwort zur Beschwerde.
Eine Antwort erfolgt je nach Komplexität der Beschwerde in einem angemessenen Zeitraum nach Bestätigung des Beschwerdeeingangs. Wir streben eine abschließende Bearbeitung innerhalb eines Monats an. Ist dies nicht möglich, erhält der Beschwerdeführer einen Zwischenbescheid.
Auf Nachfrage des Beschwerdeführers wird die Beschwerdestelle unserer Bank schriftlich / elektronisch über das Beschwerdeverfahren bzw. den Sachstand der Beschwerde informieren.
Gibt die Bankhaus RSA eG der Beschwerde des Beschwerdeführers nicht vollständig statt, erhält der Beschwerdeführer eine verständliche Begründung.
Auf die Möglichkeit alternativer Streitbeilegungsverfahren (z.B. Ombudsmann) wird nachfolgend hingewiesen.
Die Bearbeitung von Beschwerden ist kostenfrei.
Die vorliegenden Grundsätze werden in regelmäßigen Abständen überprüft und auf unserer Internetseite veröffentlicht.
DER VORSTAND
Bankhaus RSA eG
Stand: März 2023
Ein persönliches Gespräch ist immer noch der beste Weg, um Streit zu schlichten. Aber manchmal kommen Kunde und Bank alleine nicht weiter. Dann hilft der Ombudsmann. Das Ombudsmannverfahren bietet Ihnen die Möglichkeit, einen unabhängigen und neutralen Schlichter anzurufen. So kann eine Klage vor den ordentlichen Gerichten in vielen Fällen vermieden werden.
Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen
Volksbanken und Raiffeisenbanken – BVR
Schellingstraße 4
10785 Berlin
Ombudsstelle für Investmentfonds des BVI
Bundesverband Investment und Asset Management e. V.
Unter den Linden 42
10117 Berlin
Verein Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin