Niemand macht sich gerne Gedanken über Demenz, über einen Unfall oder eine schwere Krankheit - so schwer, dass man seinen Willen dann nicht mehr äußern kann – z.B. wenn man im Koma liegt. Auch wenn eine solche Situation hoffentlich nie eintritt, sollte hierfür jeder eine weitreichende Vorsorge in Form von schriftlichen, rechtssicheren Verfügungen treffen.
VR-Patientenverfügung
Erstellen Sie Ihre persönliche Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung direkt online
Eine Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung verleiht Ihrem persönlichen Willen Ausdruck und entlastet Ihre Angehörigen in schwierigen Situationen.
Vorgefertigte Patienten-, Betreuungsverfügungen und Vorsorgevollmachten werden Ihren besonderen Wünschen und Vorstellungen aber oft nicht gerecht.
Erstellen Sie als Mitglied des Bankhaus RSA eG mit Hilfe des "Generators" der deutschen Anwaltshotline einfach in wenigen Schritten Ihre individuelle Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.
Ihre Vorteile im Überblick:
- Ihr persönlicher Wille wird festgehalten
- Ihre Angehörigen werden in schwierigen Situationen entlastet
- ein ausgefeilter Fragenkatalog führt Sie unkompliziert zu einem aussagekräftigen Dokument
- individualisiertes, aussagekräftiges und rechtssicheres Vorsorgedokument
- einfach ausdrucken und unterschreiben
- für Mitglieder des Bankhaus RSA eG kostenlos
so funktioniert's
- Öffnen Sie den Patientenverfügungs-Generator* (s. untenstehenden Link)
- Melden Sie sich mit Ihrer Mitgliedsnummer1 und Ihrem Geburtsjahr an.
- Erstellen Sie mit Hilfe dieses „Generators" einfach in wenigen Schritten Ihre individuelle Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Am Ende drucken Sie Ihre Dokumente einfach aus und unterschreiben sie.
1) Ihre Mitgliedsnummer erfahren Sie auf Ihrer Mitgliedsurkunde oder bei Ihrem Berater
*Der Patientenverfügungs-Generator wird betrieben von unserem Dienstleister
Deutsche Anwaltshotline AG.
Hinweis
Generell ist eine Rechtsberatung über den Inhalt Ihres abgefassten Willens empfehlenswert. Die Erteilung einer Vorsorgevollmacht wird in der Form der notariellen Beglaubigung bzw. Beurkundung empfohlen. Nur so können Sie sicher stellen, dass die Vollmacht auch von z.B. Behörden, Banken, Ärzten oder Alten- und Pflegeheimen anerkannt wird.