Bescheinigung anfordern

Bei Steuerabzug erhalten Sie automatisch bis spätestens Ende Februar eine Steuerbescheinigung für das Vorjahr zugesandt.

Der Service ist ggf. kostenpflichtig. Die Erstellung einer Bescheinigung kostet:

  erste Ausfertigung Zweitschriften
Steuerbescheinigung: 0,00 €  2,50 € 
Erträgnisaufstellung: 2,50 €  2,50 € 
Darlehenszinsbescheinigung: * 0,00 €  2,50 €

* Darlehenszinsbescheinigungen vor 2014: jeweils 5,00 €

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Steuerbescheinigungen ohne Steuerabzug werden aus technischen Gründen frühestens ab Ende März versandt.

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